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Verwaltung
(Verwaltung des Gemeinschaftlichen Eigentums in Eigentumswohnanlagen, Stand: Januar 2002)
erweiterter Leistungsumfang

Für die Sicherstellung einer sachgerechten Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange bieten wir folgende umfassende Grundleistungen an:

1. Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan:
a. Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Hausgeld-Einnahmen und die angefallenen Ausgaben als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.
b. Aufstellen eines Wirtschaftsplanes für jedes Wirtschaftsjahr in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum.
c. Durchführung einer Besprechung mit dem Verwaltungsbeirat zur Belegprüfung und Vorbereitung der Eigentümerversammlung.
d. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

2. Eigentümerversammlung und Niederschrift:
a. Einladen und Durchführen (Übernahme des Vorsitzes) der jährlichen Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten (z.B.: Beschluss-Entwürfe zu den einzelnen Tagesordnungspunkten).

b. Fertigen einer ordnungsgemäßen Niederschrift zur Dokumentation und zum Vollzug der gefassten Beschlüsse und Versendung von Kopien an alle Eigentümer innerhalb einer Woche.

3. Ganzjährige Beratung zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange.

4. Aufstellung und Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen.

5. Abschluss und Kündigung von Verträgen für die Gemeinschaft.

6. Überwachung und Betreuung der Vertragspartner der Gemeinschaft.

7. Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder (Giro- und Rückstellungs-Konten etc.).

8. Rechnerische und sachliche Prüfung sowie Anweisung aller Rechnungen der Gemeinschaft

9. Buchführung:
a. Führen und Abrechnen der für eine übersichtliche und ordnungsgemässe Buchhaltung (nach den Bestimmungen des WEG) erforderlichen Konten.

b. Mitbuchen und Überwachen der Einnahmen und Ausgaben auf dem Bankkonto.

c. Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs und Berücksichtigen der von dem beauftragten Service-Unternehmen ermittelten Einzelkosten in der Einzel-Jahresabrechnung.

10. Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, erfolgt mindestens einmal jährlich eine Begehung der Wohnanlage mit Dokumentation der Feststellungen.

11. Auftragsvergabe:
a. Mitwirken bei Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.

b. Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.

12.Termin-Überwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen.

13. Einleiten von Sofortmassnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-,
Sturmschäden und Schadensmeldung an die Versicherungen bei Schäden am
Gemeinschaftseigentum.


14. Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schliesszylindern aus der
Sicherheits-Schliessanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.


15. Durchführung von Orientierungsmessungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Schallpegel und Beleuchtung) in Bezug auf gemeinschaftliche Räumlichkeiten/Bauteile

16. Sicherheitseinrichtungen:
a. Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV.

b. Terminvereinbarungen, Mängelbeseitigung und Abrechnung mit den Beteiligten.

17. Allgemeine Verwaltung:
a. Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange.

b. Andere Büroleistungen (z. B.: Kopien und Dienstfahrten) im Rahmen dieser Grundleistungen.

Alle aufgeführten Grundleistungen sind mit dem pauschalen monatlichen Verwaltungsentgelt abgegolten, welches wir anhand objektspezifischer Daten (Baujahr, bauliche Gegebenheiten, technische Ausstattung etc.), nach erfolgter Ortsbesichtigung, individuell kalkulieren (unter Berücksichtigung des hierfür geschätzten Zeit- und Sachaufwandes).
Für die Verwaltung von Garagen und anderen Teileigentumseinheiten sind zusätzliche Pauschalvergütungen zu vereinbaren, sofern diese Einheiten hinsichtlich bestimmter Kostenarten in der Abrechnung separat berücksichtigt werden müssen (z. B. bei Mehrhausanlagen). Dadurch kann, bei ungleicher Verteilung der Teileigentumseinheiten auf die einzelnen Eigentümer, eine ungerechte Kostenbelastung vermieden werden.

Die Abwicklung aller kaufmännisch-buchhalterischen Verwaltungsarbeiten erfolgt mit Hilfe unserer eigenen EDV-Anlage unter Verwendung eines leistungsfähigen Hausverwaltungsprogrammes.